Konzept der Stiftung
Wir zertifizieren homöopathisch arbeitende Heilpraktiker und Ärzte, die ihre Qualifikation als TherapeutIn, DozentIn oder SupervisorIn nachgewiesen haben. Mit dieser weitgehenden Sicherung der gesamten Qualitätskette ist die SHZ einzigartig im deutschsprachigen Raum.
Unsere fundierten Qualitätsrichtlinien stellen sicher, dass die überprüften TherapeutInnen die klassische Homöopathie in Theorie und Praxis beherrschen. Für HomöopathInnen nach der Ausbildung ist neben einer Zertifikats-Prüfung eine 3-jährige Supervisionszeit obligatorisch.
Ferner beinhaltet unsere Zertifizierung eine umfassende Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung auf homöopathischem und klinischem (schulmedizinischem) Gebiet, die laufend nachgewiesen werden muss. Gleiches gilt auch für Dozenten und Supervisoren bezüglich pädagogisch-dikaktischer oder supervisorischer Themen. So erhalten Patienten und Studenten eine zuverlässige Orientierungshilfe.

Die Zertifizierungskriterien wurden von der Qualitätskonferenz der SHZ – einem unabhängigen Fachgremium der Stiftung – entwickelt. Nähere Informationen zu den jeweiligen Zertifizierungswegen finden Sie auf dieser Homepage. Wir freuen uns aber auch über Ihren Anruf in unserer Geschäftstelle.

Jürgen Wiering – 1. Vorsitzender der Qualitätskonferenz
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Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Qualitätssicherung der Ausbildungsinstitute für Klassische Homöopathie in Deutschland und deren Dozenten. |
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