Die Frankfurter Qualitäts-Konferenz
Damit die Frankfurter Qualitätskonferenz erarbeiteten Ziele umgesetzt werden konnten, bedurfte es einer verlässlichen und den allgemeinen Anforderungen an Qualitätssicherung angepassten Rechtsform. Eine Stiftung erachtet die Frankfurter Qualitäts-Konferenz als die beste Variante, denn sie ist wirtschaftlich und strukturell von Anbietern und Einzelinteressen unabhängig und bietet damit die Voraussetzungen, auch Ausbildungsstätten akkreditieren zu können. Zudem ist eine Stiftung staatlich streng überwacht und steht in der öffentlichen Reputation für Dauerhaftigkeit und Seriosität – dies sind elementare Voraussetzungen für die Anerkennung einer Qualitätssicherung. Mit der Rechtsform einer Stiftung konnte hinsichtlich des öffentlichen Interesses an einer Qualitätssicherung für klassische Homöopathie auch der Wunsch erfüllt werden,. Sowohl Ärzte als auch Helpraktiker zertifizieren zu können.
Am 1. November 2003 wurde daher in München die Stiftung Homöopathie-Zertifikat SHZ ins Leben gerufen. Ihr wichtigstes Satzungsziel ist auch heute noch das Qualitätsniveau in der homöopathischen Praxis zu fördern und zu sichern und damit Patienten den Zugang zu homöopathischer Behandlung in hoher Qualität zu ermöglichen. Seit der Gründung der SHZ sind 667 Therapeuten zertifiziert und 414 Bewerber mitten im Zertifizierungsprozess, verfügen 164 Dozenten und 135 Supervisoren über ein Zertifikat der SHZ und unterrichten 35 akkreditierte Ausbildungsinstitute auf hohem Niveau nach den Richtlinien der SHZ.