Organigramm - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat

Organigramm

Organigramm 2009

Organisation und Struktur der SHZ

Eine Stiftung ist eine Organisation, die dazu geschaffen wurde, eine bestimmte, genau definierte Aufgabe möglichst effektiv, zuverlässig und dauerhaft auszuführen. Deshalb erschien sie uns als geeignet, die Qualitätssicherung innerhalb der homöopathischen Ausbildung und therapeutischen Ausübung langfristig wahrzunehmen.

Wesentlich an der zuverlässigen Gewährleistung von Qualität ist die Unabhängigkeit der tragenden Organisation. Eine Stiftung verfügt über eigenes Kapital und ist darum unabhängiger von potentiellen Geldgebern als andere vergleichbare Institutionen. Sie ist nur ihrem Zweck und ihren Statuten verpflichtet und damit von außen kaum beeinflussbar. Die verantwortlichen Vertreter einer Stiftung  werden von staatlicher Seite viel strenger als andere Organisationen überwacht. Diese Rahmenbedingungen gelten, wie für alle Stiftungen, auch für die Stiftung Homöopathie-Zertifikat, SHZ.

Intern sind die Kräfte der SHZ dreigeteilt. Die Basis bildet der von der Stifterversammlung anfangs berufene Stiftungsrat, der für die formale Struktur und das Kapital verantwortlich ist.

Ausführendes Organ und für alle Tagesgeschäfte zuständig – also im Alltag der SHZ die eigentliche Leitung – ist der Vorstand, der vom Stiftungsrat berufen wird und diesem verantwortlich ist. Vorstand und Geschäftsführung regeln die Durchführung aller dem Stiftungszweck dienlichen Arbeiten. Hier laufen alle Fäden zusammen und werden fast alle Entscheidungen getroffen.

Die dritte – und vielleicht wichtigste – Kraft der SHZ ist ihre fachliche Kompetenz in Gestalt der Qualitätskonferenz. Der Qualitätskonferenz gehören insbesondere leitende Vertreter von Schulen, Fach- und Patientenorganisationen, Wissenschaftler sowie erfahrene Therapeuten an. Hier erfolgt die Erarbeitung und Beschlussfassung sämtlicher Qualitätskriterien, Die Mitglieder der Qualifikationskonferenz werden vom Stiftungsrat berufen. Alle inhaltlichen Fragen aber obliegen weiterhin den Qualifikationskonferenzen und der Fachkompetenz der dort zusammenkommenden HomöopathInnen sowie VertreterInnen der Vereine und Schulen. Hier werden die Inhalte erarbeitet und beschlossen, für deren Umsetzung Stiftungsrat und -vorstand letztlich nur den formalen Rahmen zu bieten haben.

Die Statuten der SHZ sind so ausgelegt, dass es eine größtmögliche Abhängigkeit aller drei Kräfte voneinander gibt. Letztendlich kann keine an den anderen vorbei Entscheidungen durchsetzen. So haben wir bewusst für eine Art strukturellen Druck in Richtung Teamarbeit gesorgt. Gelungene Teamarbeit und das mühelose Ineinandergreifen sehr unterschiedlicher Talente und Temperamente hat uns die Erarbeitung der Inhalte in den Qualifikationskonferenzen und die Gründungvorbereitungen ermöglicht. Und diesen Stil der Gemeinschaftlichkeit wollen wir auch beibehalten, so gut es möglich ist. Die Auslegung der Statuten und die gesamte Konstruktion dieser Stiftung sollen dazu dienlich sein.

So hoffen wir, mit Hilfe der drei angesprochenen Kräfte – der formalen Basis im Rat, der organisatorischen Führung im Vorstand und der fachlichen Entscheidungskompetenz in der Qualitätsonferenz – dem Stiftungszweck optimal dienen zu können: die fachliche und menschliche Qualität in der Ausbildung und Ausübung unserer homöopathischen Kunst und Wissenschaft nach besten Kräften zu fördern.

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