Homöopathie Zertifikat

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Mit dem SHZ-Siegel werben

Darf ich mit dem Stempel oder dem Zertifikat werben?

Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat versteht ihre Arbeit als eine gemeinnützige Tätigkeit, die die Qualität der medizinisch-homöopathischen Versorgung in der Bevölkerung verbessern soll und insbesondere die Qualität fachlicher Ausbildung der tätigen Therapeuten im Sinne des Verbraucherschutzes für die Patienten transparent machen soll. 

Zu diesem Zwecke überprüft und zertifiziert die SHZ - unabhängig von Ausbildungsanbietern oder anderen Interessensgruppen und nach festgelegten, veröffentlichten Richtlinien - die fachliche Qualifikation von klassisch-homöopathisch arbeitenden Therapeuten.

Eine größere Transparenz der Fachqualifikation für die Patienten im Sinne des Verbraucherschutzes kann natürlich auch als ein Wettbewerbsvorteil für gut qualifizierte Therapeuten ausgelegt werden. Hier schränkt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Werbung jeder Art, insbesondere in Heilberufen ein, wenn diese nicht sachgemäß oder unangemessen ist und zu einer Irreführung der Kunden bzw. Patienten führen kann.

Wir haben juristisch überprüfen lassen, in welchem Rahmen eine Verwendung des Hinweises auf eine besondere fachliche Zertifizierung für Heilpraktikern und Ärzten legal ist. Das Ergebnis stellen wir Ihnen kurz zusammen:

Ein Hinweis auf die SHZ - Zertifizierung kann grundsätzlich verwandt werden auf dem Briefbogen, der Visitenkarte, dem Praxisschild, der Informationsbroschüre und auf der Homepage.

Dabei kommt es darauf an, dass bei der Verwendung darauf geachtet wird, dem Patienten eine sachgerechte, angemessene Information zu geben. Der Eindruck einer Kommerzialisierung des Arzt- oder Heilpraktikerberufes muss vermieden werden, weshalb auf Werbemethoden der gewerblichen Wirtschaft verzichtet werden sollte.

Bei dem Hinweis auf das Zertifikat ist darauf zu achten, dass der Hinweis nicht in räumlichem Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Arzt“ steht. Das heißt, es darf nicht der Eindruck entstehen, die Qualifikation im Rahmen der SHZ - Richtlinien erweitere die Möglichkeiten der Berufsausübung, wie dies etwa eine Zusatzbezeichnung im ärztlichen Beruf ermöglicht, sondern es muss deutlich sein, dass es sich um eine fachliche Qualifikation im Sinne einer einzelnen Heilmethode handelt. Ebenso ist bei Heilpraktikern der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei dem Zertifikat um eine besondere ärztliche Qualifikation handelt.

Auch ist der Eindruck zu vermeiden, das Zertifikat der SHZ beinhalte irgendeine Form einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung oder führe zu einer staatlich anerkannten Berechtigung in irgendeiner Form.

Fazit:

Wir haben Zertifikat und Stempel so gestaltet, dass sie eindeutig sind und zu keinen Problemen führen dürften. Wenn Sie diese zurückhaltend, sachgemäß und informativ einsetzen, so bleiben Sie problemlos im Rahmen der Gesetzgebung. Vor allem sollten Sie stets im Auge behalten, dass das alleinige Ziel unserer Arbeit ein möglichst hohes Niveau der medizinischen Versorgung und eine optimale Aufklärung unserer Patienten ist.


Wir sind SHZ
Qualitätsentwicklung mit Schwung und Freude…

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