Ziele - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat

Ziele

„Qualifizierte Homöopathie fördern!“ – dies ist das Ziel und die Aufgabe der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ).

Vorrangiges Ziel der SHZ ist die Förderung und Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus in der Aus- und Weiterbildung von Homöopathen sowie in der Ausübung der klassischen Homöopathie. Die SHZ erstellt anbieterunabhängig Qualitätsrichtlinien, zertifiziert homöopathisch arbeitende Therapeuten, Dozenten und Supervisoren und akkreditiert Ausbildungsinstitute. Mit dieser weitgehenden Sicherung der gesamten Qualitätskette ist die SHZ einzigartig im deutschsprachigen Raum.


Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Die Förderung der Qualität homöopathischer Behandlung
  • Die transparente Darstellung homöopathischer Qualifizierung von Ärzten und Heilpraktikern
  • Erhalt und Verbesserung des Niveaus der Aus- und Weiterbildung in der Homöopathie
  • Die Veröffentlichung überprüfter Therapeutenlisten erleichtert den Patienten den Zugang zu qualifizierter homöopathischer Behandlung
  • Förderung der Qualität in den Schulen durch Umsetzung der SHZ-Richtlinien in Aus- und Weiterbildung
  • Die SHZ informiert Patientenorganisationen in Deutschland über ihre Arbeit und pflegt ein partnerschaftliches Verhältnis zu diesen
  • Die Lehre der Homöopathie wird der breiten Öffentlichkeit dargestellt. Die SHZ-Qualitätsanforderungen und die SHZ-Therapeutenliste unterstreichen das Ansehen der Homöopathie im Allgemeinen und stärken gleichzeitig engagierte SHZ-Therapeuten
  • Kontakte zu Politikern und Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen. Die SHZ genießt als Stiftung eine gute öffentliche Reputation. Die Interessenneutralität der SHZ ist ein weiterer Pluspunkt, der in Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit das Ansehen fördert
  • Eine gerechtere Erstattungspraxis bei den Leistungsträgern (Krankenkassen, Zusatzversicherungen) wird durch die transparente Darstellung der Qualitätskriterien gefördert

Dies wird erreicht durch:

  • Individuelle Zertifizierung von Therapeuten, Dozenten und Supervisoren
  • Akkreditierung von Homöopathie-Schulen auf der Grundlage von Ausbildungsinhalten und Lernzielen, Ausbildungsstunden, Dozentenqualifizierung
  • Supervisionspflicht für Praxisanfänger
  • Verpflichtung zum Nachweis weiterführender Fortbildungen
  • Förderung kollegialen Austauschs, beispielsweise in Arbeitskreisen
  • Spezielle Fortbildungen für Seminarleiter, Dozenten und Supervisoren
  • Regelmäßige Fachkonferenzen, auf denen die Standards weiterentwickelt werden
  • Veröffentlichung aller Standards auf der SHZ-Homepage und in Drucksachen
  • Kontakte zu Medien, Politik und Patientenorganisationen
  • Zusammenarbeit mit dem Berufsverband VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.)
  • Austausch mit nationalen und internationalen Experten und Organisationen

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