Als zertifizierte Therapeut*in bieten Sie Ihren Patient*innen neben Ihrer Behandlungsqualität einen weiteren Vorteil: Ihre Patient*innen können sich bei Bedarf an die "Patientenfürsprecherin für Homöopathie" wenden.


Im Auftrag des Patientenschutzes: die Patientenfürsprecherin

Das Konzept der Patientenfürsprecher*in stammt ursprünglich aus dem Klinik-Bereich: Damit wurden den Patient*innen unabhängige Ansprechpartner*innen zur Verfügung gestellt, die sich in Ruhe deren Anregungen und Wünsche, aber auch Kritik anhörten und bei Bedarf bei den zuständigen Stellen des Krankenhauses vermittelten. Inzwischen gibt es viele Kliniken, die eine Patientenfürsprecher*in etabliert haben und so den Interessen der Patient*innen eine Stimme geben.

Auch in der homöopathischen Therapie kann es zu sensiblen oder heiklen Situationen kommen, die zwischen Patient*in und Therapeut*in nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten. Als Folge kann die Patient*in frustriert oder verärgert den Kontakt abbrechen und sogar ein Ressentiment gegen "die Homöopath*innen" entstehen. Dabei ließe sich so manches lösen, wenn Patient*innen die Möglichkeit hätten, die Angelegenheit mit einem diskreten, sachkundigen Menschen zu besprechen. Genau dafür ist unsere "Patientenfürsprecherin für Homöopathie", Frau José Jonker, da – kostenlos und professionell. 

Auch aus Sicht der Politik ist das Vorhandensein einer Ansprechpartner*in für Patient*innen wichtig. Patientenschutz hat hier einen besonders hohen Stellenwert. Mit der Patientenfürsprecherin treten wir Vorurteilen und irreführenden Darstellungen über die Arbeit von Homöopath*innen aktiv entgegen.


Was tut die Patientenfürsprecherin?

Wichtig: Die Patientenfürsprecherin ist neutral und nicht weisungsgebunden. Sie arbeitet ehrenamtlich, vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Sie bewertet den Vorfall nicht, insbesondere kann und soll sie die homöopathische Arbeit nicht bewerten. Sie hört zu und versucht, gemeinsam mit der Patient*in und, wenn gewünscht, mit der Therapeut*in zu einer Klärung zu kommen. Bei Bedarf kann sie die Patient*in an weitere Stellen vermitteln, etwa an die Schlichtungs- und Ethik-Kommission

Letztere, die Schlichtungs- und Ethikkommission, steht übrigens auch Ihnen als Therapeut*in zur Verfügung, wenn Sie selbst ein vergleichbares Anliegen haben, z.B. bei Konflikten mit einer Kolleg*in.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website der Patientenfürsprecherin für Homöopathie.


Die Patientenfürsprecherin – eine Gemeinschaftsinitiative

Worauf wir übrigens besonders stolz sind: Die Stelle der Patientenfürsprecherin wurde gemeinsam von SHZ (Stiftung Homöopathie-Zertifikat), QBKHD (Qualitätskonferenz des Bundes klassischer Homöopathen Deutschlands), VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands) und HOG (Homöopathen ohne Grenzen) eingerichtet.

Damit sind wir gemeinsam Vorreiter unter den vorwiegend homöopathischen und naturheilkundlichen Institutionen – und hoffen, dass sich uns noch weitere Institutionen und Verbände anschließen.