Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie sich für die Zertifikats-Prüfung der SHZ interessieren!

Aktuell sind folgende Prüfungstermine geplant:
08. November 2024 – Anmeldeschluss 26. September 2024

Die Prüfungen finden voraussichtlich in Frankfurt statt. Diesen Ort haben wir gewählt, weil er ungefähr der Mitte Deutschlands entspricht und somit der Aufwand für die Anreise aus allen Richtungen in etwa gleich ist. 

Das Anmeldeformular finden Sie am Ende dieser Seite.


An wen richtet sich unser Prüfungsangebot?

Die Zertifikats-Prüfung der SHZ ist für drei Gruppen von Homöopath*innen gedacht:

  1. Absolvent*innen einer SHZ-akkreditierten Homöopathie-Ausbildung  (entspricht Weg 1 in Wege zum Zertifikat als Therapeut*in). In der Regel wird die Zertifikats-Prüfung im Anschluss an die Ausbildung angetreten, weil dann das Wissen noch frisch ist. Aber natürlich können Sie die Zertifikats-Prüfung jederzeit in Angriff nehmen, ganz wie es für Sie am besten ist. Für Prüfungsteilnehmer*innen aus akkreditierten Ausbildungen besteht die Zertifikats-Prüfung in der Regel lediglich aus einem schriftlichen Teil. Nur bei Nichterreichen der erforderlichen Punktezahl wird eine mündliche Nachprüfung notwendig.
  2. Teilnehmer*innen einer SHZ-akkreditierten Homöopathie-Ausbildung, die Ausbildung nur zu weniger als 80% besuchen konnten (entspricht Weg 2 in Wege zum Zertifikat als Therapeut*in). Hier besteht die Prüfung in jedem Fall aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  3. Absolvent*innen nicht-akkreditierter Homöopathie-Ausbildungen (entspricht ebenfalls Weg 2 in Wege zum Zertifikat als Therapeut*in). Hier besteht die Prüfung ebenso aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Was sind die Voraussetzungen zur Prüfung?

Damit wir Sie zur Zertifikats-Prüfung zulassen können, muss eine der folgenden Bedingungen gegeben sein:

  • Sie sind Heilpraktiker-Anwärter*in;
  • Sie haben die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker-Erlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz;
  • Sie sind Student*in der Medizin;
  • Sie haben die Approbation als Ärzt*in;

Wichtig: Das SHZ-Zertifikat selbst kann Ihnen erst dann verliehen werden, wenn Sie praktizieren dürfen (also eine Heilerlaubnis als approbierte Ärzt*in oder als Heilpraktiker*in besitzen) und nach der Zertifikats-Prüfung die dreijährige Supervisionszeit als praxisbezogene Ergänzung zur Ausbildung erfolgreich absolviert haben.


Wie läuft die Zertifikats-Prüfung ab?

Niemand macht gerne Prüfungen, das ist uns völlig bewusst. Vielen Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen steckt noch das Trauma der Heilpraktikerprüfung bzw. der Abschlussprüfungen an der Universität in den Knochen. Darum bemühen wir uns, die Zertifikats-Prüfung freundlich, fair und machbar zu gestalten. 

Was wir mit der Prüfung sicherstellen wollen ist, dass Sie ein fundiertes Wissen, ausreichende Fertigkeiten in der Behandlung und innere Klarheit über Ihr Vorgehen haben. Bitte betrachten Sie die Zertifikats-Prüfung daher auch als Ihre persönliche Bestandsaufnahme dazu, wo Sie mit Ihrem Wissen und Ihrer Kompetenz stehen!

Um den Aufwand für Sie überschaubar zu gestalten, haben wir die schriftliche Prüfung auf einen Tag komprimiert. Der zeitliche Rahmen ist trotz der Komprimierung so gestaltet, dass Sie alle Prüfungsteile sorgfältig bearbeiten können – gleichgültig ob Sie im Kasuistik-Teil mit dem Notebook arbeiten oder manuell repertorisieren. Die bisher durchgeführten Prüfungen haben dies bestätigt. Schließlich geht es uns nicht darum, Ihre Stress-Stabilität zu testen, sondern Ihr homöopathisches Wissen! 

Der Tag der schriftlichen Prüfung läuft nach folgendem Zeitplan ab:

9:00 - 11:15 Uhr Theorieprüfung Basiswissen und Materia medica
11:15 - 11:30 Uhr Pause
11:30 - 13:30 Uhr Kasuistikprüfung: Akutfall
13:30 - 14:30 Uhr Mittagspause
14:30 - 18:00 Uhr Kasuistikprüfung: Chronischer Fall

In der Theorieprüfung dürfen keine Aufzeichnungen, Fachliteratur oder ähnliches verwendet werden, hier zählt nur Ihr Kopf. In der Kasuistikprüfung dürfen Sie Ihre Repertorien, Arzneimittellehren und andere Bücher oder Aufzeichnungen sowie Ihr Notebook verwenden.

Für das Bestehen der Zertifikats-Prüfung müssen Sie in jedem der drei Teilgebiete Basiswissen, Materia medica und Kasuistik mindestens 74,5% der möglichen Punkte erreichen.

Sollte eine mündliche Prüfung nötig sein, wird der Termin dafür mit Ihnen individuell vereinbart. Die mündliche Prüfung kann auch online stattfinden.


Was ist der Inhalt der Prüfung?

Wir können und wollen nicht das gesamte Wissen abprüfen, das Sie in Ihrer Ausbildung gelernt haben. Das hat unter anderem den Grund, dass die verschiedenen Ausbildungsgänge ihre eigenen Schwerpunkte in der homöopathischen Methodik setzen und so das vermittelte Wissen variiert. Darum konzentrieren wir uns in der Zertifikats-Prüfung auf jenes Wissen und jene Fertigkeiten, die von den an Samuel Hahnemann orientierten methodischen Schulen der Einzelmittel-Homöopathie weitgehend als gemeinsamer Nenner akzeptiert sind.

Theorieprüfung: Im Theorieteil bekommen Sie jeweils 30 Prüfungsfragen zu den Gebieten Basiswissen und Materia medica. Beim Basiswissen geht es vor allem um die Grundprinzipien der Homöopathie und ihre Anwendung. Historische Daten, Organon-Paragraphen etc. werden nicht abgefragt. In den Fragen zur Materia medica beschränken wir uns auf die 61 Arzneimittel der Gruppe 1 der SHZ-Ausbildungsinhalte und Lernziele und auch dabei nur auf diejenigen Symptome, die in den SHZ-Lernhilfen aufgeführt sind. Die SHZ-Lernhilfen sollten Sie von Ihrem Ausbildungsinstitut bekommen haben.

Praktische Prüfung: Im praktischen Teil legen wir Ihnen eine akute und eine chronische Kasuistik vor, die Sie bearbeiten sollen. Sie wählen schon bei der Anmeldung aus, nach welcher Methodik Sie arbeiten wollen: mit Kent'schen Repertorien (inkl. Complete und Synthesis), mit Bönninghausens Therapeutischen Taschenbuch oder mit dem Symptomenlexikon. Sie bekommen dann Fälle, die für Ihre gewählte Methodik geeignet sind.

Wichtig: Uns geht es bei der Fallbearbeitung nicht nur um das Finden einer möglichst passenden Arznei. Wir wollen Ihre gesamte Vorgehensweise kennenlernen. Das beinhaltet die klinische Einschätzung des vorliegenden Falles, Ihre homöopathische Analyse, Ihre Rubrikenwahl, die Differenzierung in Frage kommender Arzneimittel und die Art der Verabreichung genauso wie Ihre Prognose und eventuelle Hinweise, was bei der weiteren Betreuung des Patienten wichtig sein könnte. Zeigen Sie uns, so weit dies bei Papierfällen möglich ist, Ihre Fertigkeiten im Umgang mit Patient*innen!

In der Informationsbroschüre zur Zertifikats-Prüfung finden Sie beispielhafte Prüfungsfragen zu Basiswissen und Materia medica, Hinweise zur Bepunktung, zur mündlichen Prüfung, zu Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung, zu den Kosten und vieles mehr. Bitte lesen Sie die Broschüre sorgfältig durch!


Prüfungsvorbereitung

Wenn Sie sich auf die Zertifikats-Prüfung der SHZ vorbereiten wollen, ist der SHZ-Prüfungstrainer eine große Hilfe. Sie finden darin viele Prüfungsfragen und kommentierte Antworten.

Karin Eckert, Jürgen Wiering: Prüfungstrainer Homöopathie – Effizient lernen mit Fragen und kommentierten Antworten, Haug, 2. Auflage 2013

Darüber hinaus bieten einige Ausbildungsinstitute Vorbereitungskurse für die Zertifikats-Prüfung der SHZ an.


Was kostet die Zertifikats-Prüfung?

Für Absolvent*innen akkreditierter Homöopathie-Ausbildungen beträgt die Prüfungsgebühr 451 €, davon 178 € Einschreibegebühr und  273 € für die schriftliche Prüfung.

Für Absolvent*innen nicht-akkreditierter Homöopathie-Ausbildungen und für Autodidakt*innen beträgt die Prüfungsgebühr 679 €, davon davon 178 € Einschreibegebühr und 273 € für die schriftliche Prüfung und 228 € für die mündliche Prüfung.

Für detaillierte Infos zu Rücktrittsmodalitäten, Wiederholungsprüfungen etc. verweisen wir auf die Informationsbroschüre zur Zertifikats-Prüfung.


Wie geht es nach der Zertifikats-Prüfung weiter?

Sobald Sie die Prüfung bestanden haben und uns, falls noch nicht geschehen, eine Heilerlaubnis als Ärzt*in oder Heilpraktiker*in vorgelegt haben, passiert Folgendes:

  • Wir händigen Ihen ein vorläufiges Zertifikat aus.
  • Wir tragen Sie in unsere Therapeutenliste als "Geprüfte Therapeut*in unter Supervision" ein.

Wir empfehlen, möglichst bald im Anschluss an die bestandene Prüfung die dreijährige Supervisionszeit nach der Ausbildung anzutreten. Wenn Sie bereits als Heilpraktiker*in oder Ärzt*in in eigener Praxis arbeiten, können Sie auch schon im letzten Drittel der Homöopathie-Ausbildung, also schon vor der Zertifikats-Prüfung mit Supervision beginnen.

Sobald Sie die Supervisionszeit erfolgreich beendet haben, bekommen Sie das endgültige SHZ-Zertifikat und dürfen das SHZ-Siegel in Ihren Drucksachen, auf Ihrem Praxisschild und Ihrer Website führen. Damit sind Sie dann voll zertifizierte Therapeut*in und zeigen öffentlich, dass Ihre homöopathische Kompetenz geprüft und bestätigt wurde.

Und dann? 

Um das Zertifikat dauerhaft zu erhalten, haben sich alle Zertifizierten zur kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung verpflichtet. Für die Zertifikatsverlängerung als Therapeut*in bitten wir daher alle zwei Jahre um Erneuerung der Selbstverpflichtung auf die Qualitätskriterien der SHZ sowie um die Einreichung von Fortbildungsnachweisen. Hinweise dazu, welche Arten von Weiterentwicklung und Fortbildung die SHZ anerkennt, finden Sie auf der Seite Anerkannte Fortbildungsarten.  


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Sie können sich mit diesem Formular zur Zertifikats-Prüfung anmelden.

Falls Sie noch Fragen zur Zertifikats-Prüfung haben, können Sie gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.