Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die verschiedenen Wege, die zu einer SHZ-Zertifizierung führen können. Mit diesen Wegen berücksichtigen wir die verschiedenen Voraussetzungen, die Berufsanfänger*innen und erfahrene Therapeut*innen hinsichtlich Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung mitbringen.
Allen Wegen ist gemeinsam, dass Sie sich mit dem Erhalt des Zertifikats dazu verpflichten, sich in Ihrer praktischen Tätigkeit an den Qualitätskriterien der SHZ zu orientieren.
Geeignet für: alle – insbesondere für Berufsanfänger*innen und Therapeut*innen mit noch wenig Praxiserfahrung
Zulassungsbedingungen zur Prüfungsanmeldung:
- Student*in der Medizin oder
- Approbation als Ärzt*in oder
- Heilpraktiker-Anwärter*in oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker-Erlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
Der übliche Weg zum Erlangen des SHZ-Zertifikats ist der folgende:
1. Ausbildung: Sie absolvieren eine SHZ-akkreditierte Homöopathie-Ausbildung. SHZ-akkreditierte Ausbildungen haben einen Gesamtumfang von 1800 Unterrichtseinheiten (UE á 45 Minuten) und dauern in der Regel drei Jahre. Sie gehören zu Europas besten Homöopathie-Ausbildungen und vermitteln Ihnen das theoretische und praktische Rüstzeug, um gut in die homöopathische Praxis starten zu können:
- Grundlagen und Theorie der Homöopathie
- Studium der grundlegenden Fachliteratur
- Studium der homöopathischen Arzneimittellehre
- Methodik der Homöopathie
- Geschichte der Homöopathie
- Stellung der Homöopathie in der Gesamtmedizin
- Patientenführung und Ethik
- Therapeutische Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in
- Praxisführung
- Grenzen der homöopathischen Heilkunst
- und natürlich: viele, viele praktische Fälle.
Für mehr Details zu SHZ-akkreditierten Homöopathie-Ausbildungen verweisen wir Sie auf die Seite "Ausbildung/Lernende". Dort finden Sie auch eine Liste von Ausbildungsinstituten mit akkreditierte Ausbildungsgänge.
2. Zertifikats-Prüfung: Nach der Ausbildung nehmen Sie an der schriftlichen Zertifikats-Prüfung teil. Diese findet einmal jährlich im Herbst statt. Wir empfehlen Ihnen, die Prüfung möglichst bald nach Ihrer Ausbildung anzutreten, da Ihr Wissen unmittelbar nach der Ausbildung noch frisch ist. Grundlage des abzufragenden Wissens sind ausschließlich die Ausbildungsinhalte und Lernziele, wie Sie in der SHZ-Broschüre "Ausbildungsinhalte und Lernziele" definiert sind und umfassen die drei Gebiete Basiswissen, Materia medica und Kasuistik. Aufgrund der systematisch zusammengestellten Fragen in Kombination mit den beiden Kasuistiken ergibt dies eine zuverlässige Aussage zu Ihrem theoretischen und anwendungsbezogenen Wissen.
Bei Nichtbestehen eines Gebietes der schriftlichen Prüfung gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung. Werden zwei Gebiete nicht bestanden, kann die gesamte schriftliche Prüfung wiederholt werden.
Nach bestandener Prüfung werden Sie bereits in die SHZ-Therapeutenliste eingetragen und erhalten den Status "Geprüfte Therapeut*in unter Supervisions".
3. Supervisions-Zeit: Nach bestandener Zertifikats-Prüfung folgt die dreijährige Supervisions. Eine von Ihnen selbst gewählte SHZ-zertifizierte Supervisor*in begleitet Sie bei Patientenfällen aus Ihrer Praxis und hilft Ihnen dabei, Ihre praktische Arbeit zu verbessern. Je nach Ihren Bedürfnissen umfasst dies das Unterstützen in Ihrer homöopathischen Methodik und das Reflektieren Ihrer therapeutischen Beziehung zu Patient*innen, kann aber ebenso Themen der Praxisführung betreffen. Voraussetzung für die endgültige Zertifizierung ist, dass innerhalb von drei Jahren vier eigene Fälle supervidiert wurden.
Wenn Sie niedergelassene Heilpraktiker*in oder Ärzt*in sind und schon eigenständig homöopathisch therapieren, können Sie die Supervisionszeit bereits im letzten Drittel der Homöopathie-Ausbildung bzw. schon vor Absolvieren der Zertifikats-Prüfung beginnen.
Nach abgeschlossener Supervisionszeit bekommen Sie das SHZ-Zertifikat und das SHZ-Siegel und werden als zertifizierte Therapeut*in in die Therapeutenliste eingetragen.
Auf unserer Seite "Supervision" finden Sie detaillierte Informationen zum Thema.
Mit unserer Supervisoren-Suche können Sie eine SHZ-zertifizierte Supervisor*inn finden.
Zulassungsbedingungen zur Prüfungsanmeldung:
- Student*in der Medizin oder
- Approbation als Ärzt*in oder
- Heilpraktiker-Anwärter*in oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
Falls Sie die Zertifikats-Prüfung der SHZ ablegen wollen, können Sie dies auch dann tun, wenn Sie die Homöopathie nicht in einer SHZ-akkreditierten Ausbildung erlernt oder weniger als 80 Prozent eines SHZ-akkreditierten Ausbildungsgangs absolviert haben.
Grundsätzlich gilt hier derselbe Ablauf wie bei Weg 1, nur dass bei der Zertifikats-Prüfung zum schriftlichen Teil noch ein mündlicher hinzukommt. Grundlage des abgefragten Wissens sind auch hier jene Inhalte, die im SHZ-Curriculum für akkreditierte Ausbildungen festgelegt sind (siehe die SHZ-Broschüre "Ausbildungsinhalte und Lernziele"). Das heißt, wir erwarten auch hier das Wissen und Können, das in einer SHZ-akkreditierten Ausbildung vermittelt wird.
Eine Ausnahme bilden nicht-akkreditierte Ausbildungen, die mit einer SHZ-akkreditierten Ausbildung gleichwertig sind. Kommt die Prüfungskommission nach einer Prüfung Ihrer Ausbildung zu dem Ergebnis, dass diese den SHZ-Kriterien für akkreditierte Ausbildungen entspricht, dann entfällt für Sie der mündliche Prüfungsteil. Dies gilt auch für im Ausland absolvierte gleichwertige Ausbildungen.
Nach bestandener Prüfung werden Sie in die SHZ-Therapeutenliste eingetragen und erhalten den Status "Geprüfte Therapeut*in unter Supervision".
Danach gehen Sie in eine dreijährige Supervisions-Zeit, an deren Ende Sie dann das SHZ-Zertifikat sowie das SHZ-Siegel erhalten.
Geeignet für: alle – insbesondere Berufsanfänger*innen und Therapeut*innen mit noch wenig Praxiserfahrung
Zulassungsbedingungen zur Prüfungsanmeldung:
- Student*in der Medizin oder
- Approbation als Ärzt*in oder
- Heilpraktiker-Anwärter*in oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
Falls Sie die Zertifikats-Prüfung der SHZ ablegen wollen, können Sie dies auch dann tun, wenn Sie die Homöopathie nicht in einer SHZ-akkreditierten Ausbildung erlernt oder weniger als 80 Prozent eines SHZ-akkreditierten Ausbildungsgangs absolviert haben.
Grundsätzlich gilt hier derselbe Ablauf wie bei Weg 1, nur dass bei der Zertifikats-Prüfung zum schriftlichen Teil noch ein mündlicher hinzukommt. Grundlage des abgefragten Wissens sind auch hier jene Inhalte, die im SHZ-Curriculum für akkreditierte Ausbildungen festgelegt sind (siehe die SHZ-Broschüre "Ausbildungsinhalte und Lernziele"). Das heißt, wir erwarten auch hier das Wissen und Können, das in einer SHZ-akkreditierten Ausbildung vermittelt wird.
Nach bestandener Prüfung werden Sie in die SHZ-Therapeutenliste eingetragen und erhalten den Status "Geprüfte Therapeut*in unter Supervision".
Danach gehen Sie in eine dreijährige Supervisions-Zeit, an deren Ende Sie dann das SHZ-Zertifikat sowie das SHZ-Siegel erhalten.
Geeignet für: erfahrene Therapeut*innen mit mindestens 10 Jahren homöopathischer Praxiserfahrung
Sonstige Voraussetzungen:
- Approbation als Ärzt*in oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
- Nachweis von mindestens 10 Jahren homöopathischer Praxiserfahrung
Die Zertifikats-Prüfung wurde vor allem für Praxisanfänger konzipiert und wird daher langjährig erfahrenen Homöopathie-Kolleg*innen nicht gerecht. Wir sind der Ansicht, dass man sich auch durch langjährige Berufsausübung ein hohes Qualitätsniveau erarbeiten kann. Deswegen gibt es die Möglichkeit, sich nach mindestens 10 Jahren homöopathischer Praxiserfahrung auch ohne Zertifikats-Prüfung zertifizieren zu lassen. Dazu überprüfen wir die Qualität der Arbeitsweise des Praktizierenden anhand eingereichter Fälle sowie den Aus- und Fortbildungsstand.
Ihre Zertifizierung als erfahrene Kolleg*in können Sie also durch die folgenden beiden Schritte erreichen:
1. Falleinreichung: Sie reichen insgesamt sechs Ihrer Fälle ein, die dann von uns begutachtet werden. Zur Beurteilung Ihrer praktischen Arbeit gelten Kriterien wie Verständlichkeit der Dokumentation, methodische Klarheit und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Fall-Analyse, Repertorisation, Arzneimittelwahl, Folgeverordnungen sowie begleitender Maßnahmen.
2. Fortbildungsnachweis: Zusätzlich benötigen wir von Ihnen einen Nachweis, dass Sie eine homöopathische Ausbildung oder Seminare und Fachfortbildungen im Umfang von mindestens 350 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Wir behalten uns vor, Ihre eingereichten Unterlagen auf Gleichwertigkeit mit den SHZ-Qualitätskriterien zu überprüfen. Falls uns eine weitere Absicherung erforderlich erscheint, bitten wir Sie zu einem kollegialen Gespräch.
Für weitere Details verweisen wir auf die entsprechende Seite "Zertifizierung für langjährig erfahrene Therapeut*innen".
Geeignet für: alle anderweitig Zertifizierten, sowohl Berufsanfänger*innen als auch erfahrene Therapeut*innen.
Sonstige Voraussetzungen:
- Approbation als Ärzt*in oder
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
Falls Sie bereits ein Qualitätszertifikat einer anderen Institution führen (z.B. DZVhÄ, QBKHD oder ausländische Zertifikate) oder auf dem Weg dahin sind, ist es möglich, dies seitens der SHZ anerkennen zu lassen und so das SHZ-Zertifikat zu erwerben. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass Ihr aktuelles Zertifikat bezüglich Ausbildung und Fortbildungspflicht im Wesentlichen den Qualitätskriterien der SHZ entspricht und die Zertifizierung durch eine schulexterne Institution erfolgt ist. Mit dem Erhalt des SHZ-Zertifikats verpflichten Sie sich natürlich, die Kriterien der SHZ hinsichtlich Ethik, Fortbildungspflicht und Qualitätsmerkmalen Ihrer homöopathischen Arbeitsweise einzuhalten.
Für die Anerkennung benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres aktuell gültigen Zertifikats sowie eine Kopie der Qualitätskriterien Ihrer Zertifizierungsstelle. Darüber hinaus bitten wir um die Einreichung von sechs Fällen aus Ihrer Praxis (nicht nötig, wenn Sie das DZVhÄ-Diplom führen oder QBKHD-qualifiziert sind). Falls uns eine weitere Absicherung erforderlich erscheint, bitten wir Sie zu einem kollegialen Gespräch.
Wir berücksichtigen Ihren aktuellen Zertifizierungsstatus. Das bedeutet: Sollten Sie im Rahmen der bisherigen Zertifizierung Ihre Supervisionszeit noch nicht angetreten haben, so können Sie diese sowohl im Rahmen Ihrer bisherigen Zertifizierung als auch bei einer SHZ-zertifizierten Supervisor*in beginnen. Gleiches gilt, wenn Sie sich schon in Supervision befinden.
Für weitere Details verweisen wir Sie auf die Seite "Zertifizierung für Therapeut*innen mit anderen Zertifikaten oder Diplomen".