Wer von der SHZ das Zertifikat verliehen bekommen hat, hat gezeigt, dass er den Anspruch hat, Homöopathie auf einem hohen Niveau zu praktizieren.

Zu diesem Anspruch gehört auch das Bestreben, die erreichte Qualität zu bewahren und zu verbessern und sich als Therapeut*in beständig weiterzuentwickeln. Wir arbeiten schließlich im medizinischen Bereich, also mit Menschen, die krank sind und Ihre Hoffnung auf unsere Behandlung setzen. Für unsere Patient*innen ist es wichtig, dass wir unsere homöopathische Treffsicherheit stetig verbessern sowie klinisches Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Auch mit allem, was wir darüber hinaus anwenden, tragen wir zur Gesundung unserer Patient*innen bei. Zu einer kompetenten therapeutischen Begleitung gehören auch eine gute Kommunikation, Achtsamkeit, positive Ausstrahlung, ggf. begleitende Therapien und vieles mehr.


Alle zwei Jahre wieder...

Das SHZ-Zertifikat gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Möchten Sie Ihr Zertifikat verlängern (sog. Nachzertifizierung), so ist dazu alle zwei Jahre notwendig, ...

  • ... dass Sie einen Antrag auf Zertifikatsverlängerung einreichen
  • ... dass Sie sich in diesem Antrag erneut zur Einhaltung der Qualitätskriterien der SHZ verpflichten
  • ... dass Sie dem Antrag Nachweise (in Kopie) über ein bestimmtes Maß an homöopathischen und klinischen Fortbildungen beilegen, die Sie in diesem Zweijahres-Zeitraum besucht haben

Für Supervisand*innen, die sich gerade in der 3-jährigen Supervisionszeit befinden, gilt ein anderer Zeitraum: Sie reichen am Ende ihrer Supervisionszeit die Fortbildungsnachweise ab dem Zeitpunkt der bestandenen Zertifikats-Prüfung - zusammen mit den Supervisionsjournalen - bei der SHZ-Geschäftsstelle ein. Erst danach gilt der zweijährige Zyklus.

Die Supervisionssitzungen werden natürlich auch als Fortbildungen anerkannt.

Bitte verwenden Sie dafür ebenfalls den Antrag auf Zertifikatsverlängerung.


Erneuerung Ihrer Selbstverpflichtung

Sie haben bereits vor Erhalt Ihres Zertifikats zugesichert, dass Sie die Qualitätskriterien der SHZ beachten. Diese beinhalten wichtige Qualitätsmerkmale, hier nur einige zur Erinnerung:

  • Umfassende Anamnese und nachvollziehbare Fallanalyse
  • Verschreibungen nach dem homöopathischen Ähnlichkeitsprinzip
  • Einhaltung der medizinischen Sorgfaltspflicht
  • Eine therapeutische Grundhaltung, die sich an der Ethik-Richtlinie der SHZ ausrichtet

Uns ist wichtig, dass sich alle SHZ-zertifizierten Therapeut*innen an diesen Kriterien orientieren und sich diese immer wieder bewusst machen. Denn diese Kriterien sind unseres Erachtens eine Grundvoraussetzung für die Qualität, die wir alle gemeinsam unseren Patient*innen gegenüber gewährleisten wollen. Deshalb ist ein erneutes Unterzeichnen dieser Selbstverpflichtung bei jeder Zertifikatsverlängerung wichtig.


Nachweis Ihrer Fortbildungen

Zur Verlängerung Ihres Zertifikats benötigen wir von Ihnen die Nachweise (in Kopie), dass Sie Fortbildungen im geforderten Umfang absolviert haben. Das sind:

  • Homöopathische Fortbildungen im Umfang von 30 UE pro Jahr, also 60 UE im Zweijahres-Zeitraum
  • Klinische Fortbildungen im Umfang von 8 UE pro Jahr, also 16 UE im Zweijahres-Zeitraum

Eine UE ist eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Eine UE entspricht einem CME-Punkt (Continuing Medical Education = Punkte für ärztliche Fortbildung).

Bitte reichen Sie Ihre Fortbildungsnachweise zusammen mit dem Antrag auf Zertifikatsverlängerung alle zwei Jahre zum Ablaufdatum Ihres aktuell gültigen Zertifikats unaufgefordert ein. Achten Sie auch darauf, dass Fortbildungsbescheinigungen die folgenden Angaben enthalten müssen, damit wir sie anerkennen können:

  • Titel der Fortbildung
  • Datum der Fortbildung
  • Themenübersicht und/oder Lernziele
  • Anzahl der UE, wobei homöopathische und klinische UE getrennt aufgelistet sein müssen
  • Unterschrift der Seminarveranstalter*in und/oder der Dozent*in
  • Berufsbezeichnung der Dozent*in (Heilpraktiker*in, Ärzt*in o.a.)

Zur Fortbildungspflicht gibt es einige Sonderregelungen:

  • Übererfüllung der Fortbildungspflicht: Sollten Sie mehr als die erforderlichen Fortbildungen einreichen, können Sie den Überhang als Guthaben auf die zwei Folgejahre übertragen.
  • Untererfüllung der Fortbildungspflicht: Umgekehrt können Sie bei "Untererfüllung" Ihrer Fortbildungspflicht die fehlenden Fortbildungen in den zwei Folgejahren nachholen.
  • Entbindung von der Fortbildungspflicht ab 65 Jahre: Erfahrene SHZ-zertifizierte Therapeut*innen, die bereits 65 Jahre alt oder älter sind, können von dem Nachweis der Fortbildungspflicht entbunden werden. Dennoch muss der Antrag auf Zertifikatsverlängerung eingereicht werden, sofern eine Zertifikatsverlängerung gewünscht wird.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fortbildungsmöglichkeiten Sie haben bzw. welche Arten von Fortbildungen von der SHZ für Ihre Zertifikatsverlängerung anerkannt werden, empfehlen wir Ihnen die Seite Fortbildungen mit weiteren Informationen, Anregungen und Hilfestellungen.


Antrag auf Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats für Therapeut*innen

Der Antrag enthält neben den üblichen Formalien wie Name, Adresse etc. folgendes:

  • die Selbstverpflichtung zur Beachtung der Qualitätskriterien der SHZ
  • die Kriterien zur Fortbildungspflicht samt einer Aufzählung der anerkannten Fortbildungsformen sowie Ausnahmeregelungen
  • eine Tabelle, in die Sie bitte Ihre absolvierten Fortbildungen eintragen
  • eine aktuelle Liste der anfallenden Gebühren.

Wenn Sie Ihren Antrag auf Zertifikatsverlängerung bei uns einreichen wollen, haben wir eine dringende Bitte an Sie: Es kommt relativ häufig vor, dass bei uns unvollständige Anträge auf Zertifikatsverlängerung eingereicht werden – sei es, dass wichtige Formularfelder nicht ausgefüllt sind, Kopien von Fortbildungsbescheinigungen fehlen oder der Antrag nicht unterschrieben ist. Fehler können natürlich immer passieren, das ist menschlich. Jedoch verursachen unvollständige Anträge in unserer Geschäftsstelle mittlerweile einen erheblichen Mehraufwand. Bitte achten Sie darauf, alle notwendigen Felder auszufüllen und auch Ihre beigelegten Fortbildungsnachweise auf Vollständigkeit zu prüfen. Sie entlasten damit unsere Geschäftsstelle. Vielen Dank.

Antrag auf Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats für Therapeut*innen