Homöopathische Behandlung - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat

Wie erfolgt die homöopathische Behandlung

Das Erstgespräch (Anamnese)

Die homöopathische Behandlung beginnt mit der Erfassung der Krankengeschichte (Erstanamnese), die - vor allem bei chronischen Erkrankungen - unter Umständen mehrere Stunden dauern kann. Die Homöopathie ist eine ganzheitliche Behandlung, daher ist dieses ausführliche Erstgespräch zwischen Patient und Behandler von großer Bedeutung für die Wahl und die Verordnung eines individuellen homöopathischen Arzneimittels.

Dabei werden alle Ebenen des menschlichen Seins berücksichtigt: Körper - Geist - Seele. Das so gewonnene Bild des Patienten wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines geprüften homöopathischen Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung bezieht sich also immer auf die spezifischen, individuellen Symptome und Wahrnehmungen eines Patienten. Die Verordnung eines Arzneimittels erfolgt nie GEGEN eine Erkrankung, sondern immer entsprechend den individuellen, facettenreichen Symptomen des erkranken Patienten (Ähnlichkeitsprinzip). Verschreibt ein Therapeut nur aufgrund vorliegender Diagnosen, so hat das mit einer korrekten homöopathischen Vorgehensweise nichts zu tun.


Homöopathische Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel werden vom Patienten ausschließlich in Form von Kügelchen – so genannten Globuli - oder Tropfen eingenommen. Ein homöopathisches Einzelmittel enthält immer nur EINE arzneilich wirksame Substanz. Homöopathische Mittel werden nicht injiziert (gespritzt) und auch Mittel in Salbenform sind nach den Gesetzen der Homöopathie nicht zulässig.

Homöopathische Arzneimittel werden in verschiedenen Potenzierungsgraden verabreicht. Dies bedeutet, je höher die Zahl hinter dem Namen des Arzneimittels, desto stärker ist die Kraft des Heilmittels, eine Veränderung zu bewirken. Ausschlaggebend für den Erfolg der Behandlung ist aber in erster Linie die Gabe des passenden Mittels, in zweiter Hinsicht erst die gewählte Potenz.

Wer darf behandeln?

In Deutschland sind von gesetzlicher Seite nur zwei Berufsgruppen zur Ausübung der Homöopathie zugelassen: Heilpraktiker und Ärzte.

Die homöopathische Qualifikation wird in der Regel in Form einer weiterführenden Ausbildung erworben. Allerdings gibt es keine staatlichen Lehrpläne für eine homöopathische Ausbildung. Deshalb bietet die SHZ die Qualitätssicherung für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker und Ärzte an. Mit dem Zertifikat der SHZ dokumentieren Heilpraktiker und Ärzte ihre qualifizierte homöopathische Arbeit.

Zertifiziert werden nur Ärzte und Heilpraktiker, die nach den strengen Regeln der Homöopathie arbeiten, die erforderlichen Zertifizierungskriterien der SHZ erfüllen bzw. eine umfassende Zertifikats-Prüfung sowie eine 3-jährige Supervisionszeit erfolgreich absolviert haben. Neben diesen Grundvoraussetzungen verpflichtet sich ein SHZ-zertifizierter Therapeut zu regelmäßigen Fortbildungen auf homöopathischem und schulmedizinischem Gebiet.

Unsere Therapeutenliste ist ein Register homöopathischer Heilpraktiker und Ärzte, die sich den strengen Qualitätskriterien der SHZ gestellt haben.

Was wird behandelt?

Bekannt wurde die Homöopathie im 19. Jahrhundert durch ihre Erfolge bei schweren Infektionskrankheiten wie Typhus und Cholera (Antibiotika gab es damals noch nicht). Weil die Homöopathie die Selbstheilungskräfte des Patienten anregt, kann mit Homöopathie ein breites Spektrum von Krankheiten und Beschwerden behandelt werden.

Die Vorteile der Homöopathie liegen vor allem bei chronischen oder wiederkehrenden, aber auch akuten Erkrankungen wie beispielsweise

  • Hauterkrankungen
  • Allergien
  • akute bakterielle oder virale Infekte
  • Menstruationsbeschwerden
  • Migräne, chronische Schmerzzustände
  • chronische Infektanfälligkeit
  • psychosomatischen Störungen

Die Grenzen der Homöopathie zeigen sich vor allem

  • bei weit fortgeschrittenen Krankheitszuständen, bei denen irreversible Gewebeschäden bestehen (z.B. ernsthafte Verformungen der Gelenke bei Rheuma oder Leberzirrhose). Der weitere Krankheitsverlauf lässt sich jedoch auch hier oft positiv beeinflussen;
  • bei Krankheitszuständen, die einen chirurgischen Eingriff notwendig machen (z.B. offener Unterschenkelbruch, Milzruptur). Aber auch notwendige chirurgische Maßnahmen  können homöopathisch unterstützt werden.

 

Selbstbehandlung

Die Selbstbehandlung mit homöopathischen Mittel ist sehr beliebt, da die Meinung vorherrscht, “man kann nichts falsch machen” und “es kann nicht schaden”. Dem ist leider nicht so: Notwendige therapeutische Maßnahmen können durch erfolglose Selbstbehandlung verzögert werden, und bei längerer Einnahme ungeeigneter homöopathischer Mittel können sich auch unerwünschte Wirkungen beim Patienten einstellen.

Hochpotenzen ab C30 sind für die Selbstbehandlung nicht geeignet. Homöopathie gehört in die Hände von qualifizierten Therapeuten.


Andere Medikamente und Therapien

Homöopathie wirkt auch begleitend oder ergänzend zu einer schulmedizinischen Behandlung.

Problematisch ist, wenn Homöopathie routinemäßig gleichzeitig neben allerlei anderen Naturheilverfahren angewendet wird. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist der Behandlungserfolg am größten, wenn die homöopathische Behandlung für sich alleine steht.


Kosten einer homöopathischen Behandlung

Nachweislich ist die Homöopathie eine der preisgünstigsten Behandlungen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Klären Sie vor einer Behandlung den Kostenrahmen mit Ihrem Therapeuten und Ihrer Krankenversicherung. Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihre private Versicherung die Kosten übernimmt oder eine Zusatzversicherung für Sie in Frage kommt.

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