Zertifikats-Prüfung
Prüfungsgebühr für Absolventen akkreditierter Schulen |
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451 € |
a) Einschreibegebühr |
178 € |
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b) Schriftliche Prüfungsgebühr |
273 € |
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Prüfungsgebühr für Absolventen anderer Schulen und Autodidakten |
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679 € |
a) Einschreibegebühr |
178 € |
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b) Schriftliche Prüfungsgebühr |
273 € |
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c) Mündliche Prüfungsgebühr aller drei Teilgebiete (s. Ziff. 3.1g) |
228 € |
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Nach-/ Wiederholungsprüfung |
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- Mündliche Nachprüfung eines Teilgebietes |
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178 € |
- Schriftliche Nachprüfung eines Teilgebietes |
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178 € |
- Schriftliche Wiederholungsprüfung aller drei Teilgebiete |
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356 € |
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Zertifikatsstempel im Falle der Zertifizierung |
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30 € |
Anforderung fehlender Unterlagen/ Rücksendung von Originalunterlagen |
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12 € |
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Rücktritt von der Anmeldung |
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- bis 3 Wochen vor dem Prüfungstermin |
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178 € |
- weniger als 3 Wochen vor dem Prüfungstermin |
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451 € |
Die endgültige Zertifizierung nach erfolgreicher Supervisionszeit ist kostenlos |
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0 € |
Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. |
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Antrag zur Zertifizierung für langjährige oder anderweitig zertifizierte Therapeuten
Einmalige Gebühr für die Bearbeitung und Zertifizierung (inkl. Stempel) |
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300 € |
Antrag auf Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats für Therapeuten
Die Gebühr für die Nachzertifizierung pro Jahre beträgt: |
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72 € |
Mit der Nachzertifizierungsgebühr werden neben den Überprüfungs- und Verwaltungskosten vor allem die Öffentlichkeitsarbeit der SHZ und die Weiterentwicklung der Qualitätskonzepte finanziert.